FDP Kreisverband Aachen-Land

DSGVO - Datenschutzgrundverordnung - Strafbewehrung

05. Oktober 2018

Antrag der FDP-Fraktion Stolberg zum Ortsparteitag am 05.10.2018

weitergeleitet zum FDP-Bezirksparteitag am 23.03.2019

Antrag:

Kleine Mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Vereine bis 10.000 Mitglieder werden von der Strafbewehrung bei Verstoß gegen die DSGVO ausgenommen.

Im Falle eines Verstoßes wird lediglich eine Ordnungswidrigkeit festgestellt und im Wiederholungsfall maximal 100,- Euro festgesetzt.

Alternativ wird die Strafbewehrung analog zu Österreich komplett ausgesetzt.

Begründung:

Der berechtigte Schutz gegen Datenhandel und -sammeln gerade von Großunternehmen wie Facebook, Google oder Amazon darf nicht dazu führen, dass tausende Selbständige, Vereine, klein- und mittelständische Unternehmen in ihrem seit Jahrzehnten völlig unbeanstandeten Handeln beeinträchtigt werden.

Die stetige Zunahme von Verordnungen und insbesondere von strafbewehrten Vorschriften schränkt Ehrenamtler, Gewerbetreibende und andere immer mehr ein und begünstigt so Großunternehmen sowie Abmahnvereine und verstärkt Monopolbildung.

Diesem ist entgegenzuwirken.

Axel Conrads, u.a....

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dass heute Ihre Ausreise...“
(Hans-Dietrich Genscher im September 1989)

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