FDP kritisiert Limbachs Plan zur Schließung von Arbeitsgerichten
15. November 2025
Pfeil: Bürgernähe darf nicht dem Sparkurs geopfert werden – Reform muss Erreichbarkeit und sachliche Kriterien berücksichtigen.

Dr. Werner Pfeil MdL, Sprecher im Rechtsausschuss, Sprecher für Europa und Internationales, Sprecher im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“. Foto: FDP
Düsseldorf. NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach hat am vergangenen Mittwoch seine Reformpläne für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Danach sollen von den derzeit 33 Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in Nordrhein-Westfalen 16 Standorte geschlossen werden.
Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:
„Wir Freie Demokraten freuen uns grundsätzlich über jede Idee zum Abbau von Bürokratie und Doppelstrukturen. Limbachs Plan ist aber nicht zu Ende gedacht und geht auf Kosten der Bürgernähe. Gerade im Arbeitsrecht ist die Erreichbarkeit der Gerichte entscheidend. Wenn künftig deutlich weitere Wege anfallen, wird der Zugang zum Recht erschwert. Das wäre fatal.
Auch die Kriterien, nach denen Standorte geschlossen werden sollen, sind nicht nachvollziehbar und scheinen zum Teil nicht sachlichen Erwägungen zu folgen. Örtliche Besonderheiten müssen hier genauso Berücksichtigung finden wie eine sinnvolle Verteilung innerhalb der jeweiligen Gerichtsbezirke. Auch Videoverhandlungen sind keine überzeugende Alternative: Noch immer läuft die Technik nicht störungsfrei, zudem ist gerade bei den Arbeitsgerichten die Anwesenheit vor Ort in der Regel erwünscht oder sogar notwendig. Die Modernisierung der Arbeitsgerichtsbarkeit darf kein Deckmantel für Einsparungen am Rechtsstaat sein. Minister Limbach sollte sein Diskussionspapier in mehrerlei Hinsicht grundlegend überarbeiten.“




