FDP Kreisverband Aachen-Land

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Kindergeldrückforderung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

15. April 2020

Antrag der FDP-Fraktion in der StädteRegion Aachen vom 5. April 2020

FDP-Fraktion in der StädteRegion Aachen

Sehr geehrter Herr Dr. Grüttemeier,

wir möchten Sie bitten, den nachfolgenden Antrag an die entsprechende Stelle zur Bearbeitung weiterzuleiten.

Betrifft: Antrag - Schutz vor unberechtigter Kindergeldrückforderung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die über mögliche Rechtsverstöße und daraus resultierenden Rechtsfolgen nicht oder unzureichend aufgeklärt wurden

  1. Wir bitten um eine allgemeinverständliche Begründung, warum von der Kindergeldkasse Kindergeld von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurückverlangt wird, obwohl diese das Geld niemals erhalten haben, wie in dem von in der AZ vom 4.4.2020 auf Seite 6 (Region & NRW) berichteten Fall bzw. diese selber nicht wußten, was sie von ihren Betreuern zur Unterschrift vorgelegt bekommen haben, bzw. über die Rechtsfolgen nicht aufgeklärt wurden, insbesondere eine mögliche Rückzahlungsfolge?
  2. Wie viele solcher Rückzahlungsbescheide gab bzw. gibt es in der StädteRegion Aachen?
  3. Wie viele potentielle mögliche zukünftigen Fälle könnte es nach Aktenlage geben (auf der Grundlage der beantragten Kindergeldanträge, die von Betreuern gestellt wurden)?
  4. Gibt es mittlerweile klare Handlungsanweisungen, damit solche Rückforderungsbescheide zukünftig nicht mehr erlassen werden? Wenn „nein“, warum nicht? Wenn „ja“ : Welche konkreten Voraussetzungen für den Nichterlass eines solchen Rückforderungsbescheides sind darin geregelt?
  5. Wenn es keine klare Handlungsanweisung gibt, wird die StädteRegion Aachen gebeten, dem zuständigen Ausschuß und dem StädteRegionstag eine solche klare Handlungsanweisung vorzulegen, über die politisch entschieden werden kann.
  6. Sollte die StädteRegion Aachen sich hierfür für unzuständig erklären, wird gefragt, inwieweit ein Billigkeitserlass für Fälle der vorliegenden Art unter Vermittlung, Mitwirkung oder Entscheidung der StädteRegion für das Gesamtgebiet der StädteRegion Aachen gefertigt und verabschiedet werden kann?
  7. Sollte auch hier die StädteRegion Aachen Hinderungsgründe sehen, wird angefragt, wie sie zukünftig dauerhaft dieses Problem lösen will?
  8. Sollte die StädteRegion sich für einen oder mehrere Punkt oder Teile der angesprochenen Punkte für unzuständig erklären, bitten wir um konkrete Mitteilung, wer rechtlich in welchem Umfange wofür zuständig ist und Kontaktaufnahme zur Klärung der Problematik mit diesen zuständigen Stellen?

Begründung:

Die Aachener Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 4.4.2020 auf Seite 6 (Region & NRW) davon, dass ein junger unbegleiteter minderjähriger Flüchtling einen Betrag i.H.v. 8.844 Euro Kindergeld zurückzahlen sollte, obwohl er dieses Geld niemals erhalten habe.

Die Kindergeldkasse hatte diese Summe von dem Flüchtling mit Rückzahlungsbescheid zurückverlangt, mit der Begründung, er habe über 4 Jahre unberechtigt diese Geld erhalten. Unberücksichtigt blieb dabei, dass der unbegleitete minderjährige Flüchtling die Anträge niemals selber gestellt hat und die Gelder auch niemals bei ihm eingegangen waren.

Auch im Landtag hat man sich hiermit schon beschäftigt.

Wir bitten um Beantwortung der obigen Fragen, um zukünftigen Problemen vorzubeugen und um eine verständliche Lösung dauerhaft herbeizuführen.

Mit freundlichem Gruß

gez.
Georg Helg
Fraktionsvorsitzender

gez.
Dr. Werner Pfeil
stellvertr. Fraktionsvorsitzender

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