Fliegende Helfer der Kriminalität stoppen!
08. Februar 2026
FDP fordert konsequentes Abschießen von Drohnen über NRW-Gefängnissen – Zahl der Überflüge verdoppelt

Dr. Werner Pfeil MdL, Sprecher im Rechtsausschuss, Sprecher für Europa und Internationales. Foto: FDP
Düsseldorf. Zwölfmal flogen im Jahr 2025 Drohnen über Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen – doppelt so oft wie im Vorjahr! Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion NRW. Darüber hinaus fehlen rechtliche und technische Möglichkeiten, um die Überflüge zu unterbinden.
Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe:
„Auch bei einem so wichtigen Thema wie der Drohnenabwehr hinkt die NRW-Justiz anderen Bundesländern hinterher. Drohnen stellen nicht nur eine Gefahr für die Sicherheit in den Anstalten dar, weil mit ihnen verbotene Gegenstände wie Mobiltelefone, SIM-Karten und Datenträger oder sogar Drogen und Waffen in den Justizvollzug geschleust werden können. Sondern Drohnen können mittlerweile bis zu 100 Kilogramm Gewicht transportieren und wären damit sogar geeignet, Häftlingen zum Ausbruch verhelfen. Nordrhein-Westfalen kann es sich nicht erlauben, auf den ersten spektakulären Gefängnisausbruch per Drohne zu warten, sondern die Landesregierung muss jetzt handeln und so etwas von vornherein verhindern!
Es ist dafür nicht ausreichend, dass Drohnen, die über einer Justizvollzugsanstalt gesichtet werden, zwar geortet und identifiziert, aber nicht zerstört werden dürfen. Wir brauchen eine entsprechende Rechtsgrundlage und die technische Ausstattung, um Drohnen über den Anstalten aus der Luft zu holen. Drohnen haben nichts über Gefängnissen zu suchen – es ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats, dass jeder Überflug konsequent unterbunden wird. Unbemannte Drohnen über Gefängnissen müssen grundsätzlich sofort abgeschossen werden.“
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