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Der Rechtsstaat darf nicht auf Abstand gehen

22. Januar 2026

Pfeil (FDP): Arbeitsgerichte müssen für alle erreichbar bleiben

Dr. Werner Pfeil
Dr. Werner Pfeil MdL, Sprecher im Rechtsausschuss, Sprecher für Europa und Internationales. Foto: FDP

Düsseldorf. Am gestrigen Mittwoch wurde im Rechtsausschuss des Landtags eine Anhörung zur Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen durchgeführt, in der die Sachverständigen zu dem entsprechenden Diskussionspapier des NRW-Justizministeriums Stellung nahmen.

Hierzu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Die Anhörung hat unsere Einschätzung bestätigt. Auch wenn wir Freie Demokraten eine Arbeitsgerichtsreform zum Abbau von Bürokratie und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Zukunft grundsätzlich befürworten, bestehen gegen den aktuellen Entwurf erhebliche Bedenken.

Einige Sachverständige kritisieren fehlendes Augenmaß und die Unverhältnismäßigkeit einzelner Standortschließungen. Das betraf insbesondere das Münsterland und Ostwestfalen. In Teilen Nordrhein-Westfalens könnte die Gefahr bestehen, dass Bürgernähe und Erreichbarkeit der Arbeitsgerichte nicht mehr flächendeckend gewährleistet sind. Anfahrtswege für rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger, auch zur Rechtsantragstelle bei Gericht, würden durch die Reformpläne deutlich länger, teilweise bis zu 80 Kilometer. Dadurch werden besonders ländlich geprägte Regionen mit schlechter Verkehrsanbindung benachteiligt.

Daneben steht zu befürchten, dass kaum mehr professionelle Rechtshilfe vor Ort zu finden sein wird, wenn sich Mandate gerade in Fällen mit geringem Streitwert aufgrund der langen Anfahrtswege bei pauschaler Abrechnung für die Anwaltschaft nicht mehr wirtschaftlich darstellen. Eindeutig negative Auswirkungen sahen die Sachverständigen auch für die Mitarbeiter von Arbeitsgerichten insbesondere in den ländlichen Regionen.

Über bestimmte Standorte muss daher neu nachgedacht werden. Bei einigen Standortvorschlägen gibt es zwingenden Änderungsbedarf. Die Entscheidungen zu den verbleibenden Standorten müssen in Hinblick auf Praktikabilität, räumliche Verteilung und ihre Bedeutung vor Ort überprüft werden.“

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