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Rasche (FDP): Führerschein von der Steuer absetzen – Fahrschulsterben verhindern

12. Februar 2026

FDP fordert schnelle Reformen, digitale Lernangebote und steuerliche Entlastung von bis zu 3.000 Euro – Verkehrssicherheit muss oberste Priorität bleiben.

Christof Rasche
Christof Rasche MdL, Vizepräsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, Sprecher für Verkehr, Sprecher für Sport. Foto: FDP

Düsseldorf. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat am gestrigen Mittwoch die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Führerscheinausbildung vorgestellt.

Dazu erklärt Christof Rasche, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bei Bundesverkehrsminister Schnieder zur Reform der Führerscheinausbildung sind weitgehend dieselben wie im letzten November. Das lässt vermuten, dass Nordrhein-Westfalen auch in den letzten Monaten keine eigenen und neuen Ideen in die Beratungen mit eingebracht hat. NRW-Verkehrsminister Krischer scheint keine Position in dieser wichtigen Debatte zu haben.

Von besonderer Bedeutung ist, dass die Entscheidungen zur Reform des Führerscheins jetzt schnell getroffen werden. Die Erwartung einer Kostenersparnis führt gegenwärtig zu einer Zurückhaltung am Markt, die viele Fahrschulen in ihrer Existenz bedroht. Ein großes Fahrschulsterben würde den Preiswettbewerb langfristig schwächen. Das gilt es zu verhindern.

Bei jeder Reform sollte die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen. Ich bezweifle, dass der Einsatz von Simulatoren, die Absenkung der Standards und die Reduzierung des Fragenkatalogs diesem Anspruch gerecht werden. Stattdessen sollten wir digitale Lernangebote als Ergänzung zum theoretischen Präsenzunterricht stärken, das Prüfungsmonopol von TÜV und Dekra beenden und die steuerliche Behandlung von Führerscheinkosten verbessern. Die Gesamtkosten des Führerscheins – für Ausbildung und Prüfungen – sollten zukünftig bis zu 3.000 Euro steuerlich absetzbar sein – entweder durch den Fahrschüler selbst oder bei minderjährigen Fahrschülern durch deren Eltern.“

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